Feierabendkurier - Kurierdienste und Dienstleistungen aller Art

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Feierabendkurier

 

 

1. Leistungen

a) Die Beförderung erfolgt durch eigenständigen Transport. Der Feierabendkurier tritt als Erbringer des Transportauftrages in Erscheinung. Der Feierabendkurier behält sich für einzelne Transporte ein Fremdvermittlungsrecht vor, das heißt, er kann diese Transporte gegebenenfalls durch Fremde Frachtführer ausführen lassen.

b) Die Auftragsvergabe erfolgt telefonisch oder per Fax. Der Auftraggeber hat bei Auftragsvergabe alle wesentlichen Angaben über Größe, Gewicht und Zustand der Sendung zu machen. Alle Güter, die sich zur Beförderung mit Pkw/Kombi und Kleintransporter eignen, können transportiert werden. Der Versender hat die Sendung dem Kurier in beförderungsfähigem Zustand zu übergeben, das heißt, der Auftraggeber ist für eine ausreichende und sichere Verpackung zuständig. Ist eine solche Verpackung nicht gegeben, wird diese besorgt und gesondert in Rechnung gestellt. Soll ohne entsprechende Verpackung transportiert werden so weist der Auftraggeber vorher daraufhin und es wird dies gesondert vermerkt. Die Risiken eines eventuellen Transportschadens gehen dann entsprechend der Richtlinien nach VBGL (§ 3 II) auf den Auftraggeber über. Handelt es sich bei der Sendung um ein gefährliches Gut, so hat der Auftraggeber den Feierabendkurier  über die Gefährlichkeit, die Klasse und Nummer des Gefahrgutes gemäß ADR/GGVS und die jeweils erforderliche Schutzausrüstung, zu informieren. Werden diese Informationen bei der Auftragserteilung nicht mitgeteilt, so kann der Feierabendkurier die Übernahme des Gutes verweigern. Die Kosten der vergeblichen Anfahrt gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

c) Die Beförderung erfolgt bei Direktfahrten auf dem schnellsten Wege zwischen Absender und Empfänger. Für Normalfahrten erfolgt die Auslieferung in der Regel, je nach Verkehrsbedingungen, innerhalb Berlins von 3 Stunden. Der Unternehmer  ist hierbei berechtigt weitere Aufträge zu übernehmen. Kann bis 23.00 Uhr das Gut nicht abgeliefert werden - aus Gründen die der Feierabendkurier nicht zu vertreten hat - so wird es am nächsten Abend/Tag oder nach Absprache ausgeliefert.

d) Normalfahrten werden nur innerhalb Berlins durchgeführt. Fahrten in das Umland sind immer Direktfahrten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

e) Be- und Entladearbeiten sowie eventuell entstehende Standzeiten die zusätzlich erbracht werden sind vom Auftraggeber gesondert  zu vergüten, sie sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages. 5 Minuten Wartezeit sind in jedem Auftrag inbegriffen.

f) Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem Beförderungsvertrag umfaßt keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten.  Der Kurier ist berechtigt, beim Auftraggeber eine Auftragsbestätigung mit Stempel und Unterschrift zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber diese Auftragsbestätigung, so ist der Kurier berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an der Sendung auszuüben, bis das Beförderungsentgelt für diesen Transport entrichtet worden ist.

 

3. Haftung

a) Erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind bei Annahme der Sendung durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich schriftlich gegenüber dem Feierabendkurier anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Annahme der Sendung anzuzeigen. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so entfällt jede Haftung für den Feierabendkurier.

b) Der Feierabendkurier sorgt bei allen Beförderungsverträgen für eine Transportversicherung (Haftpflicht- sowie Transportschadenversicherung).

c) Der Feierabendkurier haftet nicht für Bruchschäden an Glas, Keramik, Porzellan und anderen bruchempfindlichen Gütern. Für Funktionsstörungen elektrischer und elektronischer Geräte haftet der Feierabendkurier nur, wenn nachgewiesen wird, daß die Schäden auf Verschulden des Feierabendkuriers  zurückzuführen sind.

d) Der Feierabendkurier haftet bei Transportschäden lediglich in Höhe des Materialwertes der transportierten Sendung, nicht aber für Vermögens- und Folgeschäden infolge des Transportschadens.

e) Der Feierabendkurier haftet für Vermögensschäden aufgrund von Lieferfristüberschreitungen nur, wenn bei Auftragsannahme schriftlich feste Termine vereinbart wurden und ein Verschulden des Feierabendkuriers vorliegt. Die Haftung wird auf maximal 1.000,00 Euro beschränkt. Die Kuriere Berlin haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstanden sind.

f ) Wenn bei Umzügen / Auslieferungen eine Person des Auftraggebers oder dieser selbst beim Transportieren des Gutes mithilft so hat er für die Schäden die er verursacht auch alleine zu haften. 

 

4. Entgelt

a) Das Beförderungsentgelt richtet sich immer nach den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen Preislisten des Feierabendkuriers, wenn nicht vorher eine anderweitige Vereinbarung über das Entgelt getroffen wurde. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei Ablieferung der Sendung in bar zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Bezahlart  vereinbart wird.

b) Befindet sich ein Kunde mit der Zahlung von Rechnungen mehr als zwei Monate in Verzug, so darf „Die Kuriere Berlin“ ein Zurückbehaltungsrecht an Sendungen solange ausüben, bis das Kundenkonto ausgeglichen ist.

5. Gerichtsstand und Verjährung

Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis mit dem Feierabendkurier ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle diese Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Sämtliche Ansprüche gegen den Feierabendkurier  gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit des Anspruchs, spätestens mit Ablieferung der Sendung.

6. Sonstiges

Mit Auftragserteilung durch den Auftragsgeber entweder schriftlich, mündlich oder fernmündlich treten diese AGBs in Kraft.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechende Bestimmung nach VBGL zu ersetzen und falls sich auch diese als unwirksam erweisen sollte, durch eine Regelung zu ersetzen, die die Parteien mutmaßlich getroffen hätten, wenn Sie von vornherein von der Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gewußt hätten.